Wer darf Alkohol ausschenken? Welche Regeln musst du beachten?

Alkoholausschank: Wer darf es erlauben?

Du hast schon einmal davon geträumt, deine eigene Party zu veranstalten? Oder vielleicht einen Geburtstag oder ein anderes Fest? Aber was ist mit dem Alkohol? Wie kommst du an Alkohol, und wer darf ihn ausschenken? In diesem Artikel gehen wir auf die Frage ein, wer Alkohol ausschenken darf. Lass uns gemeinsam herausfinden, was es dazu zu wissen gibt!

In Deutschland darf nur eine Person, die mindestens 18 Jahre alt ist, Alkohol ausschenken. Jeder, der diese Aufgabe übernimmt, muss über das gesetzliche Mindestalter informiert sein und überprüfen, ob die Person, die Alkohol erwerben möchte, auch wirklich alt genug ist. Dieser einfache Test, auch als Altersprüfung bekannt, muss vor dem Ausschank von Alkohol durchgeführt werden.

Alkohol verkaufen ohne Qualifikation: Jugendschutz beachten!

Du möchtest gerne alkoholische Getränke verkaufen? Dann solltest Du wissen, dass nach dem Gewerberecht keine speziellen fachlichen Qualifikationen nötig sind. Aber es gibt einige Vorschriften, die Du unbedingt beachten musst. Vor allem die Jugendschutzbestimmungen des § 9 JuSchG solltest Du auf jeden Fall kennen und anwenden. Denn Alkohol an Minderjährige zu verkaufen, ist strengstens verboten und kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Außerdem solltest Du Dich über die zulässigen Höchstmengen und die gesetzlichen Bestimmungen rund um den Alkoholverkauf informieren. Denn nur so kannst Du Dich vor juristischen Problemen schützen.

Einkaufen mit mehr Komfort: Jetzt auch kleine Snacks ohne Genehmigung

Bis jetzt mussten Einzelhändler ohne behördliche Genehmigung nur unentgeltlich Getränke ausschenken. Doch ab sofort erhältst du beim Einkaufen ein bisschen mehr: Nicht nur Erfrischungsgetränke, sondern auch kleine Snacks kannst du dir ohne extra Genehmigung kaufen. Damit kannst du dir deinen Einkauf noch ein bisschen angenehmer machen und den Tag versüßen. Nur ein bisschen mehr Komfort und Abwechslung für deine Shopping-Tour.

Brauerei eröffnen: Ohne Braumeistertitel möglich!

Du möchtest eine eigene Brauerei eröffnen? Dann ist es wichtig zu wissen, dass Brauer/in und Mälzer/in zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe nach der Handwerksordnung sind. Das bedeutet, dass Du ohne einen Braumeistertitel eine Brauerei eröffnen darfst. Es ist also nicht nötig, einen Braumeister zu beschäftigen. Trotzdem kann es sinnvoll sein, sich externen Rat von einem Fachmann einzuholen. Da Du Dein Bier ja nicht nur in Deiner eigenen Brauerei, sondern auch an Gastronomiebetriebe verkaufen möchtest, solltest Du Dich unbedingt an ein örtliches Amt wenden, um zu erfahren, welche gesetzlichen Vorschriften es zu beachten gibt.

Erhalte Deine Ausschankgenehmigung – So Geht’s!

Du hast ein Lokal und überlegst, ob du Alkohol ausschenken kannst? Dann brauchst du unbedingt eine Ausschankgenehmigung! Auch bekannt als Gaststättenerlaubnis oder Schankerlaubnis, ist sie im Gaststättengesetz in Paragraphen 2 und 12 geregelt. Sie gibt dir die formale Erlaubnis des zuständigen Ordnungsamtes, alkoholische Getränke an einem öffentlichen Ort auszuschenken. Dazu musst du eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen und ein paar Unterlagen vorlegen. Wenn du alles richtig machst, erhältst du deine Ausschankgenehmigung und kannst endlich loslegen!

 wer darf Alkohol in Gaststätten und anderen Einrichtungen ausschenken?

Ausschankgenehmigung & Gaststättenerlaubnis: Alles, was du wissen musst

Du möchtest einmalig Alkohol ausschenken? Dann benötigst du dafür eine Ausschankgenehmigung. Ob bei einem Vereinsfest oder auf dem Weihnachtsmarkt, die Genehmigung ist in jedem Fall zwingend notwendig. Solltest du dagegen ein Gastgewerbe mit ständigem Alkoholausschank betreiben, dann ist eine Gaststättenerlaubnis Pflicht. Beantrage die Genehmigung rechtzeitig und halte dich an die geltenden Gesetze und Vorschriften. So kannst du dein Fest unbeschwert genießen.

Eröffne ein Lokal: Alles über die Schanklizenz

Du möchtest ein Lokal eröffnen und dort Alkohol ausschenken? Dann brauchst Du dafür eine Schanklizenz, auch Gaststättenkonzession genannt. Nur mit dieser gültigen Erlaubnis darfst Du Deinen Gästen Alkohol ausschenken. Meistens ist sie nur für einen bestimmten Zeitraum gültig, oft für ein Jahr. Wenn Du Deine Lizenz erneuert hast, kannst Du Deine Gäste weiterhin mit alkoholischen Getränken versorgen. Achte aber darauf, dass die Konditionen Deiner Schanklizenz immer noch gelten. So musst Du zum Beispiel bestimmte Altersbeschränkungen oder Ruhezeiten einhalten.

Schanklizenz Gebühren: Was kostet die Beantragung?

Du fragst Dich, welche Kosten auf Dich zukommen, wenn Du eine Schanklizenz beantragen willst? Die Gebühren, die Du dafür zahlen musst, schwanken je nach den Umständen zwischen 100 Euro und 4000 Euro. Dies kommt daher, dass die Kosten einer Schanklizenz individuell berechnet werden. Abhängig sind sie von der Lage, dem Umfang Deiner Tätigkeit und ob es sich um eine Neueröffnung oder eine Übernahme handelt. Es gibt auch einige Bundesländer, in denen es keine Schanklizenz-Gebühren gibt. Informiere Dich also vorab bei der zuständigen Behörde, welche Kosten auf Dich zukommen.

Vorläufige Gaststätten-Konzession: Erlaubnisbehörde erteilt 3 Monate Gültigkeit

Falls Du eine Gaststätte übernehmen möchtest, gibt es gute Nachrichten: Die Erlaubnisbehörde kann Dir eine dreimonatige vorläufige Konzession erteilen, selbst wenn noch nicht alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Damit hast Du die Möglichkeit, Dein Vorhaben zu starten, ohne dass alle Dokumente vorliegen müssen. Allerdings musst Du eine zusätzliche Kosten für die Konzession in Kauf nehmen. Es ist aber dennoch eine gute Möglichkeit, damit Du schnellstmöglich Dein Vorhaben starten kannst. Es empfiehlt sich aber, möglichst schnell alle Unterlagen einzureichen, um eine dauerhafte Konzession zu erhalten.

Gewerbeanmeldung: Welche Rechtsform ist die Beste?

Du hast vor, ein Gewerbe zu betreiben? Dann musst Du als Erstes eine Gewerbeanmeldung beim örtlichen Gewerbeamt vornehmen. Bevor Du das Gewerbeamt aufsuchst, solltest Du Dir aber überlegen, in welcher Rechtsform Du das Gewerbe betreiben möchtest. Denn diese Angaben musst Du bei der Anmeldung angeben. Am besten überlegst Du Dir vorher, ob Du als Einzelunternehmer, als Personengesellschaft oder als Kapitalgesellschaft handeln möchtest. Dazu kannst Du auch einmal einen Steuerberater um Rat fragen. Er kann Dir bei der Entscheidung helfen.

Geldbuße bis zu 5.000€: So vermeidest Du Ordnungswidrigkeiten

Wer gegen geltendes Recht verstößt, muss mit einer Geldbuße rechnen. In manchen Fällen kann diese bis zu einem Betrag von fünftausend Euro gehen. Diese Strafe wird als Ordnungswidrigkeit bezeichnet. Es ist also ratsam, sich an die Regeln zu halten, denn sonst kann es schnell teuer werden! Wir empfehlen Dir daher, regelmäßig auf dem Laufenden zu bleiben, welche Gesetze gelten und wie Du Dich verhalten musst, um nicht in Gefahr zu geraten eine solche Strafe zu erhalten.

 Alkoholausschankrechte

Alkoholkauf und -konsum erst ab 18 Jahren in Deutschland

In Deutschland darf Bier und Wein schon ab 16 Jahren gekauft werden. Allerdings sind hochprozentige Alkoholika dann noch nicht erlaubt. Unter 18 ist der Verkauf und Konsum von Schnaps und anderen hochprozentigen Alkoholika daher verboten. Es ist wichtig, dass Jugendliche über die Folgen des zu frühen Konsums von Alkohol aufgeklärt werden. Denn gerade bei Jugendlichen kann Alkoholkonsum zu schwerwiegenden Folgen führen. So kann es zu Beeinträchtigungen der körperlichen und geistigen Entwicklung kommen und es kann zu psychischen und physischen Störungen kommen.

Betrieb eines Beherbergungshauses ohne Gaststättenerlaubnis

Möchtest du ein Beherbergungshaus betreiben oder alkoholfreie Getränke, unentgeltliche Kostproben oder zubereitete Speisen anbieten, brauchst du keine Gaststättenerlaubnis. Dies gilt auch für das Bereitstellen von zubereiteten Speisen und Getränken an deine Hausgäste. Allerdings musst du den Betrieb in einem anderen Rahmen als eine Gaststätte betreiben, denn du kannst nicht den gleichen Service wie eine Gaststätte anbieten. Stattdessen solltest du auf eine informelle, aber gastfreundliche Atmosphäre ausgerichtet sein. Auch kannst du lediglich eine kleine Auswahl an Getränken und Speisen anbieten.

Konzession nicht notwendig: Alkoholische Getränke im Hotel o. Pension anbieten

Du musst keine Konzession einholen, wenn du kostenlose Kostproben alkoholischer Getränke anbietest oder einen Beherbergungsbetrieb betreibst und dort nur an deine Gäste alkoholische Getränke und Speisen ausschenkst. Außerdem kannst du in einem Hotel oder einer Pension auch alkoholische Getränke anbieten, die von Gästen im Rahmen des Frühstücks auf dem Zimmer konsumiert werden.

So beantragst du eine Konzession: Persönliche, fachliche, objektbezogene Voraussetzungen

Um eine Konzession zu erhalten, musst du bestimmte persönliche, fachliche und objektbezogene Voraussetzungen nachweisen. Damit deine persönliche Zuverlässigkeit belegt werden kann, benötigst du ein polizeiliches Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister. Diese kannst du beim Einwohnermeldeamt beantragen. Außerdem musst du deine fachliche Eignung nachweisen. Dazu gehören je nach Konzession unterschiedliche Qualifikationen und ein entsprechender Berufsabschluss. Zu guter Letzt müssen noch objektbezogene Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu zählen z.B. die Einhaltung bestimmter Auflagen, aber auch technische und soziale Aspekte.

Gaststättenkonzession beantragen: Unterlagen, Prüfung & Entscheidung

Du möchtest gerne eine Gaststätte eröffnen? Dann musst Du zunächst eine Gaststättenkonzession beantragen. Diese ist notwendig, wenn Du alkoholische Getränke oder Speisen anbieten und der Betrieb öffentlich zugänglich ist. Hierfür musst Du einige Unterlagen vorlegen, wie das Gewerbezentralregister, eine Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle sowie eine Bestätigung über die gesetzliche Unfallversicherung. In der Regel bekommst Du nach einigen Wochen vom zuständigen Ordnungsamt eine Entscheidung über Deine Konzessionsantrag.

Schanklizenz beantragen: Anleitung für Antragsteller

Du möchtest gerne eine Schanklizenz erwerben? Dann solltest Du wissen, dass Du dafür einen Antrag beim zuständigen Ordnungsamt einreichen musst. Wichtig hierbei ist, dass der Sitz der geplanten Gaststätte bestimmt, wem Du Deinen Antrag schicken musst. Im Antrag muss dann angegeben werden, dass Du eine Erlaubnis zur Führung eines Gaststättengewerbes beantragst, in dem alkoholische Getränke ausgeschenkt werden sollen. Vergiss nicht, alle nötigen Dokumente wie ein Gewerbeschein und ein polizeiliches Führungszeugnis mitzuschicken. So kannst Du sicher sein, dass Dein Antrag schnell bearbeitet wird.

Alkoholverbot für Minderjährige: Beachte die Regeln!

Du darfst als Minderjährige nicht länger als 24 Uhr in einer Gaststätte oder Diskothek verweilen – es sei denn, du bist in Begleitung eines Erziehungsberechtigten. Doch Achtung: Selbst mit einem Erziehungsbeauftragten dürfen 14- und 15-Jährige keine alkoholhaltigen Getränke wie Bier, Biermischgetränke, Wein oder Sekt konsumieren. In Deutschland gilt ein striktes Alkoholverbot für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Daher solltest du als Minderjähriger besser auf Alkohol verzichten.

Eröffnung Gaststätte: Alkoholische Getränke & Erlaubnispflicht

Du möchtest eine Gaststätte eröffnen? Dann solltest du wissen, dass du eine Erlaubnispflicht für den Betrieb hast, wenn du alkoholische Getränke ausschenken möchtest. Für die gemeinsame Verabreichung von zubereiteten Speisen und nicht alkoholischen Getränken gilt allerdings keine solche Pflicht. Solltest du dir nicht sicher sein, wie du vorgehen musst, kannst du dich an das örtliche Ordnungsamt wenden. Dort wird man dir gerne weiterhelfen und alle Fragen beantworten.

Lebensmittelherstellung: Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden

Du möchtest in deiner eigenen Küche Lebensmittel und Getränke herstellen, die du verkaufen kannst? Dafür musst du natürlich einige Auflagen beachten. Als Erstes musst du dazu ein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden. Dort erhältst du auch alle notwendigen Informationen, welche weiteren Auflagen du beachten musst. Eine davon ist zum Beispiel, dass du dir ein Hygieneschulung besorgen musst. Diese ist für jeden verpflichtend, der Lebensmittel herstellen möchte. Auch eine umfangreiche Ausstattung deiner Küche ist nötig, damit du alle gesetzlichen Richtlinien erfüllst. Das Gewerbeamt ist dir hierbei eine gute Anlaufstelle.

Gaststättenkonzession oder -erlaubnis beantragen

Du möchtest ein Restaurant oder eine Gaststätte mit Alkoholausschank eröffnen? Dann benötigst du dafür die Gaststättenkonzession oder -erlaubnis. Dazu stellst du den Antrag beim Gewerbeamt, wenn du dein Gewerbe anmeldest. Dieses ist dann für den Unternehmensstandort verantwortlich. Eventuell müssen dann noch weitere Genehmigungen bei Ämtern eingeholt werden. Genaue Informationen dazu erhältst du bei deinem Gewerbeamt.

Fazit

In Deutschland dürfen Personen ab dem 16. Lebensjahr unter bestimmten Bedingungen alkoholische Getränke ausschenken. Um alkoholische Getränke ausschenken zu dürfen, musst Du mindestens 18 Jahre alt sein und eine gültige Gaststättenkonzession oder eine gültige Erlaubnis zum Ausschank von alkoholischen Getränken besitzen. Auch musst Du eine Schulung absolvieren, um die Regeln und Vorschriften zu alkoholischen Getränken zu kennen. In manchen Fällen kann es auch erforderlich sein, eine Genehmigung einzuholen. Du musst außerdem die gesetzlichen Bestimmungen einhalten und den Jugendschutz beachten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es in Deutschland nur Personen ab 18 Jahren erlaubt ist, Alkohol auszuschenken. Dieses Verbot gilt für alle, die jünger als 18 Jahre sind, da Alkohol für Minderjährige nicht legal ist. Du solltest also immer darauf achten, dass die Person, die Alkohol ausschenkt, älter als 18 Jahre ist.

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