So wirst Du Alkoholhändler: Alles was Du über die Erlaubnis wissen musst

Alkoholverkauf: Wer hat das Recht dazu?

Du fragst dich, wer Alkohol verkaufen darf? Hier erfährst du alles, was du über die Regeln zum Alkoholverkauf wissen musst. In Deutschland gibt es viele verschiedene Regeln, die du beachten musst, damit du legal Alkohol verkaufen kannst. Lass uns gemeinsam herausfinden, wer das Recht hat Alkohol zu verkaufen und welche Konsequenzen es hat, wenn man sich nicht an die Regeln hält.

Alkohol darf in Deutschland nur von Personen über 18 Jahren gekauft und verkauft werden, die berechtigt sind, alkoholhaltige Getränke zu verkaufen und zu verkaufen. Der Verkauf von Alkohol muss entsprechend dem Jugendschutzgesetz genehmigt werden, um sicherzustellen, dass der Verkauf nur an Personen über 18 Jahren erfolgt. Personen, die Alkohol verkaufen, müssen eine Genehmigung haben, die vom zuständigen Landesamt ausgestellt wird.

Ausschankgenehmigung: Gaststättenerlaubnis & Schankerlaubnis

Du hast vielleicht schon von der Ausschankgenehmigung gehört. Sie wird auch Gaststättenerlaubnis oder Schankerlaubnis genannt. Damit darfst du an einem öffentlichen Ort alkoholische Getränke ausschenken. Aber es gibt einige Regeln, die du beachten musst. Das Gaststättengesetz regelt die Erteilung der Ausschankgenehmigung und die damit verbundenen Rechte und Pflichten. Genauer findest du die Bestimmungen in Paragraphen 2 und 12 des Gaststättengesetzes. Wenn du also an einem öffentlichen Ort alkoholische Getränke ausschenken möchtest, musst du zuerst die Genehmigung beim zuständigen Ordnungsamt beantragen.

Arbeiten im Bar- und Gastrobereich – Mindestalter 18 Jahre

Du willst im Bar- und Gastrobereich arbeiten? Dann solltest du wissen, dass du mindestens 18 Jahre alt sein musst – und auch bleiben – wenn du das Personal bedienst oder Getränke ausschenkst. Laut dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) darfst du nur Getränke ausschenken, die du auch selbst trinken darfst. Eine Ausnahme gibt es aber: Wenn du jünger als 18 bist, kannst du unter der Aufsicht eines zuständigen, volljährigen und verantwortungsbewussten Mitarbeiters Getränke ausschenken. In diesem Fall ist es wichtig, dass du die Bestimmungen des JuSchG einhältst und auf eine sichere und verantwortungsvolle Arbeit achtest.

Gaststätte: Schankerlaubnis nach § 2 des GastG beantragen

Du willst in Deiner Gaststätte alkoholische Getränke anbieten? Dann brauchst Du eine Erlaubnis nach § 2 des Gaststättengesetzes (GastG). Diese Schankerlaubnis ist zwingend notwendig, um alkoholische Getränke ausschenken zu dürfen. Einzige Ausnahme ist hier der Ausschank von ausschließlich alkoholfreien Getränken, der erlaubnisfrei ist. Achte aber darauf, dass Du unbedingt die Schankerlaubnis beantragen musst, bevor Du alkoholische Getränke ausschenken darfst. Wenn Du Fragen hast, kannst Du Dich gerne an einen Fachanwalt wenden.

Solltest Du in Deiner Gaststätte alkoholische Getränke ausschenken wollen, musst Du unbedingt eine Erlaubnis nach § 2 des Gaststättengesetzes (GastG) beantragen. Diese Schankerlaubnis ist zwingend notwendig, wenn Du alkoholische Getränke anbieten möchtest. Als einzige Ausnahme gilt hier der Ausschank von ausschließlich alkoholfreien Getränken, der erlaubnisfrei ist. Falls Du noch weitere Fragen zu dem Thema hast, empfehlen wir Dir, Dich an einen Fachanwalt zu wenden.

Einzelhändler: Keine Genehmigung nötig für Erfrischungsgetränke & Snacks

Ab jetzt können Einzelhändler ihren Kunden noch mehr bieten: Nichtalkoholische Erfrischungsgetränke und sogar kleine Snacks. Dafür ist keine extra Genehmigung nötig! Diese Entscheidung wurde vor Kurzem in der ersten Gesetzesrunde zum Thema ‚Bürokratieabbau und Deregulieung aus den Regionen‘ getroffen. Das heißt, dass Einzelhändler nun noch flexibler darin sind, ihren Kunden eine größere Auswahl an Produkten zu bieten. So kannst du nun in deinem Lieblingsladen auch schnell ein Getränk und ein kleines Snack holen.

 Alkoholverkauf: Wer darf es durchführen?

Alkoholkonsum: Wann ist es Jugendlichen in Deutschland erlaubt?

In Deutschland ist es Jugendlichen ab 16 Jahren erlaubt, Bier und Wein zu kaufen. Allerdings darf Schnaps und andere hochprozentige Alkoholika erst ab 18 Jahren gekauft werden. Als Eltern ist es wichtig, dass du darauf achtest, dass dein Kind keinen Alkohol konsumiert, bevor es volljährig ist. Denn Alkohol kann schädliche Auswirkungen auf die Entwicklung eines jungen Menschen haben. Ein gesundes Maß an Alkohol ist erst ab 18 Jahren erlaubt.

Gaststätten: Offenen Alkohol anbieten mit Ausschankgenehmigung

Du hast vielleicht schon mal davon gehört, dass man in Restaurants und Gaststätten Bier und Wein aus geschlossenen Flaschen verkaufen darf. Aber wusstest du, dass es noch mehr Möglichkeiten gibt? Mit einer vorhandenen Ausschankgenehmigung kannst du unter bestimmten Voraussetzungen auch offenen Alkohol anbieten. Allerdings ist es dann wichtig, dass der Gast die Flaschen selbst öffnet.

Gewerbe anmelden: Was musst du vorab wissen?

Du möchtest deine selbstgemachten Lebensmittel auf dem Weihnachtsmarkt oder Wochenmarkt anbieten? Dazu musst du zunächst das Gewerbeamt der jeweiligen Kommune oder Gemeinde kontaktieren. Dort wird dein Verkauf in der Regel genehmigt. Solltest du dafür weitere Informationen benötigen, kannst du gerne dort nachfragen. Vielleicht muss du einige Dokumente vorlegen, wie zum Beispiel ein Gewerbeschein oder ein Hygienecertifikat. Überprüfe am besten vorab, welche Unterlagen du dafür vorlegen musst. Damit bist du auf der sicheren Seite und kannst deine selbstgemachten Leckereien bald auf dem Weihnachtsmarkt oder Wochenmarkt verkaufen.

Schanklizenz beantragen: Vermeide Geldbuße bis zu 5000 Euro

Verstößt man gegen § 28, Absatz 3 des Gaststättengesetzes, kann man mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro rechnen. Dies geschieht nämlich dann, wenn man ohne eine gültige Schanklizenz alkoholische Getränke ausschenkt oder verkauft. Wenn Du eine Gaststätte eröffnen möchtest, musst Du zunächst eine Schanklizenz beantragen. Diese wird Dir nur dann erteilt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören unter anderem eine ausreichende Ausstattung des Gebäudes, eine gültige Gewerbeanmeldung und ein polizeiliches Führungszeugnis. Ohne eine Schanklizenz kannst Du also nicht ausschenken oder verkaufen und riskierst eine empfindliche Geldbuße. Sei also immer auf der richtigen Seite der Gesetze und stelle sicher, dass Du eine gültige Schanklizenz hast.

Alkohol ab 16: Was Minderjährige wissen müssen

Du darfst als Minderjähriger erst ab 16 Jahren alkoholhaltige Getränke konsumieren. Wenn Du jünger bist und trotzdem länger als 24 Uhr in der Gaststätte oder Diskothek bleiben möchtest, ist das nur im Beisein eines Erziehungsbeauftragten erlaubt. Allerdings ist das Konsumieren von alkoholhaltigen Getränken wie Bier, Biermischgetränken, Wein oder Sekt erst ab 16 Jahren erlaubt – auch im Beisein eines Erziehungsbeauftragten.

Kosten & Dauer für Schanklizenz: Abhängig vom Betrieb & Bundesland

Die Bearbeitungszeit für eine Schanklizenz kann sich je nach Antrags- und Sachlage zwischen vier und zwölf Wochen ziehen. Dabei sind die Kosten für die Schanklizenz nur schwer zu pauschalisieren, da sie grundlegend von dem individuellen Betrieb abhängen, den Du führen möchtest. Dazu zählen unter anderem die Art und Größe des Betriebs sowie das jeweilige Bundesland, in dem der Betrieb ansässig ist.

 Alkoholverkauf: Wer darf ihn durchführen?

Gaststättengewerbe eröffnen: Erlaubnis & Vorschriften

Du möchtest ein Gaststättengewerbe eröffnen? Dann solltest du wissen, dass eine Erlaubnis dafür nur dann erforderlich ist, wenn du auch alkoholische Getränke ausschenken möchtest. Für die gemeinsame Verabreichung von zubereiteten Speisen und nicht alkoholischen Getränken besteht hingegen keine Erlaubnispflicht. Allerdings musst du dich bei deinem Gewerbe an bestimmte Vorschriften halten. Achte also unbedingt auf die jeweils geltenden Regeln und beachte, dass es einige gesetzliche Vorgaben gibt, die du unbedingt einhalten musst, um ein Gewerbe zu betreiben. Dann steht deinem Erfolg nichts mehr im Weg.

Alkohol Verkaufen: Jugendschutzgesetz & mehr beachten!

Beim Verkauf von alkoholischen Getränken gibt es einige Regeln, die beachtet werden müssen. Dazu gehört vor allem das Jugendschutzgesetz, aber auch die Preisangabenverordnung und die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung. Diese Gesetze müssen bei allen Arten des Verkaufs berücksichtigt werden, egal ob an der Ladentheke, in Gaststätten oder in Onlineshops. Besonders wichtig ist es, dass Minderjährige keinen Zugang zu alkoholischen Getränken erhalten. Genauen Richtlinien, die zu beachten sind, findest Du zum Beispiel auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Hier kannst Du Dich ausführlich über das Thema informieren und Dir ein Bild machen, welche Regeln für den Verkauf von Alkohol wichtig sind.

Verkauf Dein Produkt auf privaten Grundstücken: So geht’s

Du hast ein Produkt, das Du gerne verkaufen möchtest und suchst nach einem geeigneten Verkaufsort? Dann solltest Du Dich mal näher mit dem Straßenverkauf auseinandersetzen. Denn viele attraktive Plätze befinden sich auf privaten Grundstücken wie zum Beispiel Parkplätzen oder Einkaufszentren. Um hier einen Verkaufsstand aufzubauen, musst Du aber den jeweiligen Besitzer um Erlaubnis bitten. In den meisten Fällen wird dafür eine Miete fällig, dies wird jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Es kann auch vorkommen, dass der Besitzer erst einmal ein paar Fragen zu Deinem Produkt stellt. Auch das ist ganz normal, denn schließlich will er sicher sein, dass Dein Angebot passt und nicht den Anwohnern des Grundstücks zur Last fällt. Wenn Du Dich also mit dem Straßenverkauf beschäftigst, solltest Du von Anfang an sehr offen sein und den Besitzern jegliche Informationen zu Deinem Produkt geben. So kannst Du eine mögliche Zusammenarbeit vorantreiben.

Gaststättenerlaubnis nicht nötig für alkoholfreie Getränke, Kostproben, Speisen

Du musst dir keine Gaststättenerlaubnis holen, wenn du nur alkoholfreie Getränke, Kostproben oder zubereitete Speisen anbietest. Genauso verhält es sich, wenn du eine Unterkunft betreibst und deinen Gästen Getränke und Speisen servierst. Das ist vollkommen in Ordnung und du brauchst dafür keine Erlaubnis. Dabei ist es egal, ob du die Getränke und Speisen entgeltlich anbietest oder nicht. Dank dieser Regelung kannst du ganz entspannt deine Gäste bewirten.

Gaststättenkonzession: Beantrage sie beim Gewerbeamt!

Du möchtest ein Restaurant oder eine Gaststätte mit Alkoholausschank eröffnen? Dann benötigst du dafür eine Gaststättenkonzession bzw. -erlaubnis. Diese beantragst du, wenn du dein Gewerbe beim Gewerbeamt anmeldest. Hierbei ist wichtig, dass du dich an das Gewerbeamt wendest, das für den Standort deines Unternehmens zuständig ist. In der Regel erhältst du deine Konzession innerhalb weniger Wochen. Solltest du Fragen zu den Voraussetzungen haben, kannst du dich jederzeit an das zuständige Gewerbeamt wenden. Diese helfen dir, sofern du alle notwendigen Unterlagen beisammen hast, gerne weiter.

Vereinskneipe betreiben: Regeln und Konzessionen beachten

Du als Vereinsvorstand hast es nicht leicht. Wenn du eine Vereinskneipe mit Alkoholausschank betreiben möchtest, musst du viele Regelungen beachten. Es gibt nicht nur Verkehrssicherungspflichten und Gefährdungshaftungen, die du beachten musst, sondern auch noch zusätzliche Regeln. Diese sind abhängig von deiner Ausgangsposition, etwa dem jeweiligen Bundesland und der Vereinsgröße. Eine weitere Besonderheit ist, dass du als Verein eine Konzession benötigst, um überhaupt eine Vereinskneipe betreiben zu dürfen. Diese Konzession ist ebenfalls von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Um dir den Aufwand so weit wie möglich zu erleichtern, solltest du dich bei deinem zuständigen Ordnungsamt informieren. Dort bekommst du alle nötigen Informationen und kannst deine Kneipe nach allen Vorgaben betreiben.

Alkoholsteuer in Deutschland: 2,09 Milliarden Euro Einnahmen

Du hast es sicher schon einmal beim Einkaufen bemerkt: Spirituosen sind in Deutschland sehr versteuert. Pro Liter reinen Alkohol werden 13,03 Euro erhoben. Das macht sich beim Kauf einer 0,7-l-Flasche mit 38 Volumenprozent Alkohol bemerkbar – hier werden 3,47 Euro an den Staat abgeführt. Diese Einnahmen sind für den deutschen Fiskus sehr wichtig. In diesem Jahr konnten die Steuern auf Alkohol sogar einen Rekordwert erreichen: Insgesamt 2,09 Milliarden Euro nahm der Staat dank der Alkoholsteuer ein. Ein beachtlicher Betrag, der nicht nur den Haushalt des Bundes sichert, sondern auch den Konsum von alkoholischen Getränken eindämmen soll.

Alles über Schnaps: Geschmack, Alkoholgehalt & mehr

Möchtest Du wissen, was genau hinter dem Begriff ‚Schnaps‘ steckt? Dann bist du hier genau richtig. Als Schnaps bezeichnet man alle Getränke, die durch den Brennvorgang und mindestens 15 % Alkohol enthalten sind. Sehr bekannte Schnäpse sind zum Beispiel Wodka, Gin, Grappa oder Whisky. Es können aber auch andere Getränke darunter fallen, sofern sie die Kriterien erfüllen. Bei vielen Spirituosen wird der Alkoholgehalt auch höher angegeben. So liegt der bei Whisky und Wodka mitunter bei 40 %.

Auch wenn manche denken, dass Schnaps nur aus Alkohol und Wasser besteht, ist das nicht ganz richtig. Denn bei den meisten Spirituosen kommen noch weitere Zutaten dazu, wie zum Beispiel Gewürze, Früchte oder Kräuter. Daher schmecken die Getränke auch so unterschiedlich.

Wenn Du also mal ein neues Getränk ausprobieren möchtest, dann schau doch mal, ob es als Schnaps gilt. Es lohnt sich auf jeden Fall!

Spirituosen: Was sind sie & was sind die EU-Richtlinien?

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Du hast schon mal von Spirituosen gehört, oder? Die lateinischen Begriffe „spiritus“ und „spirituosa“ bedeuten wörtlich übersetzt „Geist“ und „Geistiges“. Umgangssprachlich werden Spirituosen oft auch als Schnaps oder abwertend als Fusel bezeichnet. Aber egal, wie man sie nennt, sie sind für den menschlichen Genuss gemacht. Aber auch die organoleptischen Eigenschaften spielen eine wichtige Rolle. Gemäß den aktuellen EU-Richtlinien muss eine Spirituose mindestens 15% Alkoholgehalt aufweisen.

Darf ich mit 12 Jahren Alkohol trinken?

Du fragst dich, ob du schon mit 12 Jahren Alkohol trinken darfst? Nun, elterliche Sorge ist hier das Nonplusultra. Wenn deine Eltern der Meinung sind, dass du Bier oder Wein probieren darfst, können sie das entscheiden. Doch ist es wirklich nötig? Wenn du Alkohol trinkst, solltest du dein Limit kennen und verantwortungsbewusst damit umgehen. Informiere dich also vorab, wie viel Alkohol du verträgst und achte darauf, nicht die Kontrolle zu verlieren. Wenn du dein Limit kennst, kannst du deinen Alkoholkonsum gefahrenbewusst gestalten und dich auf einen unbeschwerten Abend mit deinen Freunden freuen.

Schlussworte

In Deutschland dürfen Alkohol nur Personen oder Unternehmen verkaufen, die eine Erlaubnis des zuständigen Ordnungsamts oder des zuständigen Gewerbeamts haben. Es ist auch gesetzlich vorgeschrieben, dass Personen unter 16 Jahren keinen Alkohol kaufen und keinen Alkohol trinken dürfen.

Alles in allem kommen wir zu dem Schluss, dass nur Personen über 18 Jahren Alkohol verkaufen dürfen. Daher ist es wichtig, dass du beim Einkaufen immer darauf achtest, dass du nur bei Personen über 18 Jahren Alkohol kaufst. Auf diese Weise können wir sicher sein, dass alle gesetzlichen Regeln eingehalten werden.

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